Fahrzeuge, die zur Kranken- und Verletztenbeförderung bzw. für den Rettungsdienst geeignet sind.
Hierzu gehört auch das Heranbringen des rettungsdienstlichen Personals zum Notfallort bzw zum
Ort des Transportbeginns. Die Fahrzeuge erfüllen die Vorschriften der jeweiligen DIN- Normen.
Die Besatzung der Fahrzeuge und die Qualifikation des Personals werden durch Landesrecht bestimmt.
1. Krankentransportwagen (KTW)
Ein Krankentransportwagen (Krankenwagen) wird zum Transport von Patienten benutzt, die keiner notfallmedizinischen,
wohl aber einer fachgerechten medizinischen Betreuung bedürfen. Zum Beispiel vom Hausarzt/Facharzt in ein Krankenhaus.
2. Rettungstransportwagen (RTW)
Ein Rettungstransportwagen (Rettungswagen) wird überwiegend bei Unfällen alarmiert.
Er wird zur Versorgung und zum Transport von Notfallpatienten eingesetzt und soll die Aufrechterhaltung
der Transportfähigkeit auch während der Beförderung gewährleisten.
3. Notarztwagen (NAW)
Dies ist ein Rettungswagen, der neben dem nichtärztlichen Personal, in der Regel zwei Rettungsassistenten,
zusätzlich mit einem Notarzt besetzt ist.
4. Notarzteinsatzfahrzeug (NEF)
Dieses Fahrzeug ist mit medizinisch-technischem Gerät ausgestattet und hat die Aufgabe, den Notarzt unabhängig von
anderen Rettungsmitteln zum Einsatzort zu fahren (Rendezvous-System). In Städten ist dies meistens schneller mit einem
Notarzteinsatzfahrzeug als mit einem Notarztwagen zu bewältigen, da das Notarzteinsatzfahrzeug kleiner ist - Pkw, Kombi, Van oder Geländewagen -
und dadurch meistens schneller als ein größeres Fahrzeug am Einsatzort ankommt.
5. Babynotarztwagen (BabyNAW)
Der BabyNAW dient speziell für die Notfallversorgung und den Transport von Neugeborenen und ist entsprechend ausgerüstet.
In einigen Gegenden, z.B. Berlin, gibt es Geburtshilfewagen, sogenannte Storchenwagen, die meist auch mit einer Hebamme besetzt
sind und Geburtshilfe leisten und einen Transport in die Klinik durchführen.
6. Intensivtransportwagen (ITW)
Ein Intensivtransportwagen wird bei Verlegungen von intensivpflichtigen Patienten zwischen Krankenhäusern benutzt.
7. Rettungstransporthubschrauber (RTH)
Ein Rettungshubschrauber wird alarmiert, wenn Lebensgefahr für den Patienten besteht (Primäreinsatz).
Er wird genauso eingesetzt wie der NAW und das NEF. Rettungstransporthubschrauber dienen auch einem schonenden Transport
des Patienten in ein Krankenhaus bzw. in eine evtl. weiter entfernte Fachklinik, z.B. bei Rücken- und Wirbelsäulenverletzungen
oder Brandverletzungen.
8. Intensivhubschrauber (ITH)
Ein Intensivhubschrauber wird auch bei Patientenverlegungen benutzt, genauso wie der Intensivtransportwagen.
Hierbei handelt es sich um nicht dringliche Sekundäreinsätze. Der RTH wird oft dem Intensivtransportwagen vorgezogen,
wenn es sich um größere Strecken zwischen den Krankenhäusern handelt.
9. Intensivtransportflugzeug (ITF)
Dieses Flächenflugzeug ist aufgrund seiner medizinisch-technischen Ausrüstung zur Herstellung und Aufrechterhaltung der Transportfähigkeit
sowie zur Pflege und zum schonenden Transport über größere Distanzen geeignet (Rückholdienst).